Aktuelles aus dem Gemeinderat: Gemeinde Michelbach an der Bilz

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Gemeinderatsbericht vom 07. Mai 2019

icon.crdate13.05.2019

Aus der Arbeit des Gemeinderates

Die Sitzung des Gemeinderates fand am Dienstag, 07. Mai 2019, statt.

Breitbandausbau in der Gemeinde

Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Landkreises hat auch für die Gemeinde Michelbach an der Bilz ein Ausbaukonzept erstellen lassen. Danach werden bisher alle unterversorgten Bereiche mit einem Glasfasernetz verbunden. Insbesondere betroffen davon sind Burgbretzingen, Rauhenbretzingen sowie Hirschfelden und die dazugehörigen Weiler. Heinz Kastenholz von der Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Landkreises erläuterte im Gemeinderat die Planung und ging auch auf den zeitlichen Rahmen ein. Zunächst sind die entsprechenden Förderanträge zu stellen und danach erfolgen die Ausschreibungen der notwendigen Arbeiten. Rauhenbretzingen und Teile von Gschlachtenbretzingen sind für das Jahr 2020 eingeplant. Ein Jahr danach soll dann der Ausbau in Burgbretzingen und im Bereich des Einkorns erfolgen. Im Jahr 2022 ist dann die Anbindung Hirschfelden mit den dazugehörigen Weilern vorgesehen. Die dafür notwendigen Maßnahmen werden Kosten von rund 3 Millionen Euro verursachen. Die Gemeinde erhält dafür Bundes- und Landesfördermittel in Höhe von 90 %. Die Gemeinderäte haben in dem Zusammenhang auch dem Vertrag über die interkommunale Zusammenarbeit zur Verbesserung der Breitbandversorgung zugestimmt.

Bebauungsplan „Gassenäcker“ in Hirschfelden
Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplan grenzt südlich an den Bereich Sandgraben an. Dort ist eine Mischbebauung vorgesehen. Dies bedeutet, dass dort Wohnen und Arbeiten möglich sein wird. Es werden dort zwei Plätze für Handwerksbetriebe mit entsprechenden Wohnbereichen entstehen. Zudem stehen vier Baugrundstücke für eine Bebauung mit bis zu zwei Wohneinheiten zur Verfügung. Das Planungsbüro wurde bereits beauftragt, die Festsetzungen im Hinblick auf die gewerblichen und handwerklichen Bauten so festzulegen, dass diese verträglich sind mit der nördlichen Wohnbebauung. Die Überarbeitungen werden in einer der nächsten Gemeinderatssitzung noch einmal behandelt.

Bebauungsplan „Straßenäcker“ in Michelbach an der Bilz
Auch in diesem Bebauungsgebiet ist eine Mischbebauung vorgesehen. Im nördlichen Teil wird ein Sondergebiet für Einzelhandelsflächen ausgewiesen. Nach Süden hin entstehen dann Plätze für Gewerbe und Handwerk. Der Bereich wird durch Wohnbebauung abgeschlossen.

Bebauungsplan „Erweiterung Solarfeld Hundsäcker“
Im Rahmen dieses Bebauungsplanverfahren waren die Öffentlichkeit und die Behörden sowie die sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Die eingegangenen Stellungnahmen erläuterte Melanie Eisner vom Planungsbüro Klärle aus Weikersheim in der Sitzung. Der Gemeinderat schloss sich den vorgelegten Abwägungsvorschlägen bei entsprechenden Einwendungen an. Der Planentwurf wird jetzt für einen Monat öffentlich im Rathaus ausgelegt. Zudem werden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange noch einmal am Verfahren beteiligt.

Jahresabschluss 2018

Das Gesamtergebnis für das vergangene Jahr betrug 2.033.625,29 EURO. Die Nettoinvestitionsrate lag bei 1.577.369,03 EURO. Bei einem Schuldenstand zum Jahresende von 815.873,06 EURO ergibt sich eine Pro-Kopf-Verschuldung von 239,54 EURO. Wesentliche Verbesserungen gegenüber dem Planansatz gab es insbesondere bei der Gewerbesteuer, dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, den Schlüsselzuweisungen vom Land, den Grundstückserlösen sowie bei Beiträgen. Erläutert wurden im Gemeinderat auch die wesentlichen Einsparungen gegenüber der Haushaltsplanung. Der Gemeinderat hat der vorgelegten Jahresrechnung zugestimmt.

Anpassung der Gebühren bei der Wasserversorgung und bei der Abwasserentsorgung
Der Gemeinderat hatte bereits vor Jahren beschlossen, regelmäßig die Gebühren im Wasser- und Abwasserbereich den kostenmäßigen Gegebenheiten anzupassen. Bei Landesförderprogrammen in diesen Bereichen wird immer von den Förderstellen darauf geachtet, ob Gemeinden auch ihr Gebührenpotenzial vor Ort ausschöpfen. Auf Grund der Kosten- und Aufwandsituation musste vor einigen Jahren eine drastische Erhöhung vorgenommen werden. Nachdem jetzt aber abzusehen war, dass sich Überschüsse ergeben, hat der Gemeinderat sich dafür entschieden, zum 1. Januar 2020 eine Anpassung zu Gunsten der Bürgerinnen und Bürger vorzunehmen. Von der Gemeindeverwaltung war eine entsprechende Kalkulation in der letzten Sitzung vorgelegt worden. Danach hätte sich bereits für das kommende Jahr eine deutliche Reduzierung der Gebühren ergeben. Aus der Mitte des Gemeinderates wurde beantragt, die Kalkulation bei Anwendung verschiedener kalkulatorischer Zinssätze zu überarbeiten. Bei der jetzigen Kalkulation ist ein kalkulatorischer Zinssatz von 4,3 % zugrunde gelegt. In der Praxis sind verschiedene Berechnungsmethoden dieses Zinssatzes üblich. Rechtlich und auch auf Grund der Rechtsprechung ist man an kein bestimmtes Verfahren gebunden. Der für die Gebühren maßgebliche Zinssatz soll unter dem jetzigen Wert liegen. In der nächsten Gemeinderatssitzung wird noch einmal das Thema der Anpassung der Wasser- und Abwassergebühren beraten.

Bausachen
Bei zwei Bauvorhaben hat der Gemeinderat vorsorglich das Einvernehmen versagt. Für ein weiteres Bauvorhaben wurde das Einvernehmen erteilt.

Fortschreibung der Elternbeiträge in den Kindertagesstätten

Die kommunalen Spitzenverbände und die großen Kirchen in Baden-Württemberg legen jedes Jahr fest, wie Gebühren in der Kindertagesbetreuung angepasst werden sollen. Für das neue Kindergartenjahr 2019/2020 wird von dort eine Erhöhung um 3 % vorgeschlagen. Diese Steigerung wird von der Gemeinde auch entsprechend übernommen und auf alle Angebotsformen angewandt. Die kompletten neuen Gebühren werden in einer der nächsten Ausgaben des Mitteilungsblattes veröffentlicht werden.

Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am 4. Juni 2019 statt.