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Gemeinderatsbericht vom 18.02.2020
icon.crdate26.02.2020
Aus der Arbeit des Gemeinderates
Die Sitzung des Gemeinderates fand am Dienstag, 18. Februar 2020 statt.
Allgemeine Richtlinien für die Vergabe von Bauplätzen
Aufgrund europarechtlicher Vorgaben hat der Gemeindetage Baden-Württemberg für die Mitgliedsgemeinden allgemeine Richtlinien im Sinne eines Punktesystems erarbeitet, die eine sachliche Vergabe von Baugrundstücken möglich machen soll. Ein solches Verfahren ist zwingend notwendig, wenn Bauplätze an Einheimische verbilligt vergeben werden. Für den Fall, dass keine unterschiedlichen Preise gelten, wird dieses Verfahren jedoch auch empfohlen. Der Gemeinderat hat sich dafür entschieden, folgende Kriterien bei einer Vergabe zu Grunde zu legen: Anzahl der minderjährigen Kinder, Ortsbezug im Sinne der Dauer des Wohnens in der Gemeinde, Erwerbstätigkeit in der Gemeinde, ehrenamtliches Engagement in der Gemeinde und Vorliegen von Schwerbehinderung oder Pflegebedürftigkeit. Die Gewichtung erfolgt jeweils durch die Vergabe von Punkten.
Beförsterungsvertrag für den Gemeindewald
Im Land Baden-Württemberg mussten aufgrund eines Kartellverfahrens Änderungen bei der forstlichen Organisation vorgenommen werden. Die Beförsterung und Betreuung des Gemeindewaldes kann jedoch wie bisher erfolgen. Neu ist jedoch, dass das dafür zu entrichtende Entgelt entsprechend den gesetzlichen Erfordernissen zu den Entstehungskosten des Dienstleisters erfolgen muss. Dazu muss zwischen der Gemeinde und der Evangelischen Pfarrgutsverwaltung in Stuttgart ein neuer Vertrag abgeschlossen werden. Dieser Vertrag gilt rückwirkend ab 01.01.2020 und beinhaltet ein Jahresentgelt von 108,00 EUR netto pro Hektar Forstbetriebsfläche. Im Gegenzeug erhält die Gemeinde vom Land einen jährlichen sogenannten Mehrbelastungsausgleich in Höhe von 30,00 EUR pro Hektar Forstbetriebsfläche.
Konzeption für Freiflächenphotovoltaikanlagen in der Gemeinde
Aufgrund der derzeitigen gesetzlichen Vorgaben ist es möglich, dass im Bereich von Bahnlinien und auf landwirtschaftlich schwer zu bewirtschaftenden Flächen Freiflächenphotovoltaikanlagen möglich sind. Um bei Eingang von verschiedenen oder mehreren Anträgen hier sachlich entscheiden zu können, sollen Kriterien der Zulassung erarbeitet werden. Dabei wird festgelegt, welche Bereich freizuhalten sind und ob es eine mengenmäßige Obergrenze geben soll. Dieses Verfahren wird begleitet vom Energiedialog Baden-Württemberg. Dies ist eine Einrichtung, die Gemeinden in diesen Fragen kostenlos berät.
Vergabe von Bauleistungen
Im Hinblick auf die Instandsetzung der Lärmschutzwand entlang der Bahnlinie in Michelbach an der Bilz wurde die Maßnahme bereits 2019 beschränkt ausgeschrieben. Damals ging lediglich ein Angebot ein, das weit über der Kostenberechnung lag. Die Ausschreibung wurde deshalb aufgehoben. Im Rahmen einer freihändigen Vergabe wurden nochmals Angebote eingeholt. Günstigster Bieter ist nunmehr die Firma Leonhard Weiss GmbH & Co. KG aus Satteldorf mit einem Angebotspreis von 208.035,87 EUR. Die Kostenberechnung lag ursprünglich bei 162.610,07 EUR. Aufgrund der Auslastung von Baufirmen war bei der derzeitigen wirtschaftlichen Lage nicht mit noch besseren Angeboten zu rechnen. Der Gemeinderat hat den Auftrag entsprechend vergeben.
Annahme von Spenden
Der Gemeinderat hat der Annahme von Spenden in einem Betrag von 341,70 EUR zugestimmt. Dabei ist es zu keinen Interessenskonflikten gekommen. In die Annahme miteinbezogen war auch eine Sachspende.
Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Dienstag, 10. März 2020, statt.