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Gemeinderatsbericht vom 28.04.2020
icon.crdate07.05.2020
Aus der Arbeit des Gemeinderates
Die Sitzung des Gemeinderates fand am Dienstag, 28. April 2020, statt.
Änderung des Bebauungsplanes Sandgraben I und II in Hirschfelden
Gegenstand dieses Verfahrens war eine geringfügige Änderung im Hinblick auf eine festgesetzte Grünfläche. Durch die Bebauung eines weiteren Grundstücks im Holunderweg war es in dem Zuge notwendig, die verkehrsmäßige Erschließung umzusetzen. Durch die dort geltende Festsetzung der öffentlichen Grünfläche wäre dies nicht möglich gewesen. Mit der jetzt vom Gemeinderat beschlossenen Änderung ist tatsächlich und auch rechtlich eine ungehinderte Zufahrt zu dem Baugrundstück gegeben. Der Planentwurf war einen Monat öffentlich ausgelegt. Zudem waren die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Die eingegangenen Stellungnahmen, die vom Gemeinderat entsprechend geprüft wurden, ergaben keine Notwendigkeit, am Verfahren und am Planentwurf etwas zu ändern. Insofern konnte dann der Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden. Die öffentliche Bekanntmachung des Inkrafttretens erfolgt in einer der nächstens Ausgaben des Mitteilungsblattes.
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Gassenäcker“ in Hirschfelden
Der Geltungsbereich für diesen Bebauungsplan liegt südlich der Straße Sandgraben. Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dort zwei gewerbliche Bauplätze und vier Wohnbauplätze entstehen zu lassen. Der Bereich wird insgesamt als Mischgebiet ausgewiesen, was Wohnen und Arbeiten gleichzeitig zulässt. Der Planentwurf war einen Monat öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden darüber informiert und dann entsprechend am Verfahren beteiligt. Im Geltungsbereich befand bisher eine Streuobstwiese. Die Bäume mussten überwiegend gefällt werden, da die Standsicherheit nicht mehr garantiert werden konnte. Die Naturschutzbehörde beim Landratsamt hat daher zur Vorgabe gemacht, dass ein Ersatz mit heimischen Obstbäumen erfolgen muss. Zudem muss außerhalb des Planbereichs dauerhaft eine neue Blühwiese angelegt werden. Von den Stadtwerken Schwäbisch Hall wurde darauf hingewiesen, dass der im Geltungsbereich sich befindliche Strommast entfernt werden muss. Alle eingegangenen Stellungnahmen wurden vom Gemeinderat geprüft. Da wo Handlungsbedarf steht, wurden entsprechende Beschlüsse gefasst. Der Bebauungsplan konnte dann als Satzung entsprechend erlassen werden. Das Inkrafttreten wird noch öffentlich bekanntgemacht
Bausachen
Der Gemeinderat hat zu einem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Gebühren für die Kindertagesstätten und Notbetreuung
Die Gemeinderäte wurden darüber informiert, dass aufgrund einer Empfehlung des Gemeindetages Baden-Württemberg die Gebühren für die Kindertagesstätten für die Monate April und Mai vorerst ausgesetzt sind. Für Eltern, die für ihre Kinder die Notbetreuung in Anspruch nehmen, fällt die jeweils anteilige Gebühr an.
Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Dienstag, 19. Mai 2020, statt.