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Gemeinderatsbericht vom 26.01.2021
icon.crdate03.02.2021
Aus der Arbeit des Gemeinderates
Die Sitzung des Gemeinderates fand am Dienstag, 26. Januar 2021 statt.
Gemeindeentwicklungskonzept
Der Gemeinderat hatte bereits im letzten Jahr beschlossen, ein solches Leitbild zu entwickeln. Dazu wurde nunmehr mit dem Büro Reschl aus Stuttgart Kontakt aufgenommen, das ein sehr renommiertes und erfahrenes Unternehmen für Stadtentwicklung ist. Unter anderem haben mehrere Kommunen im Landkreis Schwäbisch Hall das Beratungsunternehmen beauftragt. Im Haushaltsplan für 2021 sind dafür Mittel in Höhe von 50.000 € vorgesehen.
Philipp König vom Büro Reschl erläuterte im Gemeinderat zunächst die Vorgehensweise. Insgesamt wird der Prozess zwischen 12 und 14 Monate dauern. Betrachtet werden dabei die Flächennutzungsplanung, die Infrastruktur, die Sanierungsplanung sowie eventuelle Förderprogramme. In den Entwicklungsprozess mit eingebunden sind sowohl der Gemeinderat als auch die Öffentlichkeit. Dazu werden dann verschiedene Prozessschritte gegangen. Ausgangspunkt sind die kommunalen Grundfunktionen, nämlich Wohnen, Arbeiten, Kultur und Soziales sowie die Mobilität. Diese werden betrachtet unter den Aspekten Demografie, Ökologie, Digitalisierung und soziale Identität. Aus dem Leitbild und dem Leitgedanken sollen dann daraus konkrete Projekte abgeleitet werden. Gestartet wird mit einer Klausurtagung des Gemeinderates im Mai bzw. Juni dieses Jahres.
Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung
Das Kindertagesbetreuungsgesetz gibt vor, dass die Gemeinde eine Bedarfsplanung zu erstellen hat, die den örtlichen Gegebenheiten Rechnung trägt und für eine qualitativ gute sowie ausreichende Betreuung sorgt. Dabei sind die Kinder ab Vollendung des 1. Lebensjahres bis zum Schuleintritt mit einzubeziehen. Im Hauptort Michelbach wird der evangelische Kindergarten die zweite Gruppe, die bisher eine Regelgruppe war, auf verlängerte Öffnungszeiten umstellen. Damit sind in der Einrichtung als Angebotsform ausschließlich verlängerte Öffnungszeiten vorhanden. Dabei kommt man dem Wunsch der Eltern nach. Im Gemeindekindergarten in Gschlachtenbretzingen muss auf Grund der Kinderzahlen die bisher 1,5 gruppige-Einrichtung auf 2 Gruppen erweitert werden. Bei entsprechendem Bedarf sowohl aus Gschlachtenbretzingen als auch aus den anderen Teilorten wird eine der Gruppen dann verlängerte Öffnungszeiten haben. Die zweite Gruppe wird weiterhin eine Regelgruppe bleiben. Damit ist auch garantiert, dass Eltern, die diese Betreuungsform für ihre Kinder wünschen, diese auch dauerhaft erhalten. Bei der Kleinkindbetreuung sind für die nächste Zeit 3 Gruppen mit jeweils 10 Kindern ausreichend. Die 3. Gruppe ist bisher provisorisch im Wichtelhaus untergebracht. Der Anbau an den Kindergarten in Gschlachtenbretzingen soll im Frühjahr beginnen, so dass langfristig dort dann die 3. Gruppe untergebracht sein wird. Die Kleinkindbetreuung erfolgt bisher zwischen 7:30 Uhr und 13:30 Uhr. Hier soll auch je nachdem, ob sich Bedarf ergibt, eine Ausweitung um eine Stunde erfolgen. Je nachdem wie die Angebotsformen erweitert werden, bedeutet dies auch zusätzliches Personal. Dies wird sich dann jedoch im Einzelfall je nach Bedarfsnachfrage ergeben. Die Gemeinderäte haben den Änderungen und den damit eventuell verbundenen Personalaufstockungen zugestimmt.
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Mühläcker“ in Gschlachtenbretzingen
In dem Bereich plant ein landwirtschaftlicher Lohnunternehmer eine weitere Halle. Der Planentwurf war inzwischen öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden am Verfahren beteiligt. Regionalplanerische Vorbehalte des Regierungspräsidiums Stuttgart und des Regionalverbands Franken bestehen nicht mehr, da eine Standortalternativen-Prüfung vorgenommen wurde und auch klargemacht wurde, dass in dem Gebiet eine Erweiterung raumplanerisch nicht möglich sein wird. Die Lage innerhalb einer Grünzäsur wurde als unproblematisch eingestuft, da durch den Bau der Eingriff relativ geringfügig ist. Von privater Seite gab es Einwendungen dahingehend, dass mit den Fahrzeugen der dortige Feldweg zu Schaden komme. Im Zuge des Bebauungsplanes konnte nachgewiesen werden, dass die Fahrzeuge in der Regel Leergewichte nur bis 12 Tonnen haben. Ein Traktor mit einem vollen Güllefass hat beispielweise ein Gesamtgewicht von 36 Tonnen. Zudem hat der Vorhabensträger in den Erntezeiten in der Nähe der Einsatzgebiete im Landkreis Schwäbisch Hall entsprechende Objekte angemietet. Dort sind dann über die kompletten Erntezeiten die Fahrzeuge und Geräte untergestellt, so dass der Standort in Gschlachtenbretzingen davon nicht betroffen ist. In den privaten Einwendungen wurden noch gewerberechtliche und wasserrechtliche Vorschriften angesprochen. Diese werden dann im Genehmigungsverfahren von den zuständigen Behörden geprüft. Der Gemeinderat hat für die Stellungnahmen eine entsprechende Abwägung vorgenommen. Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften wurden als Satzungen beschlossen.
Vergabe von Bauleistungen für das Baugebiet „Gassenäcker“
Die Maßnahme war beschränkt ausgeschrieben worden. Als Ausführungszeitraum ist Februar 2021 bis Mai 2021 angedacht. Zur Angebotsabgabe waren 9 Unternehmen aufgefordert. Günstigster Bieter mit 118.463,01 € war die Firma Hans Ebert GmbH aus Abtsgmünd, die dann auch den Auftrag entsprechend erteilt bekam.
Vergabe von Planungsleistungen für den Neubau der Kinderkrippe in Gschlachtenbretzingen
Für die Gewerke Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektrotechnik muss ein Fachplanungsbüro beauftragt werden. Mit den Planungsleistungen und mit der Betreuung der Gewerke wird das Ing. Büro Schirmer aus Bad Windsheim beauftragt. Der Angebotsbetrag beläuft sich auf 54.622,67 €. Auf die Einholung weiterer Angebote wurde verzichtet, da es derzeit sehr schwierig ist, qualifizierte Büros in dieser Branche zu finden. Zudem ergibt sich das Honorar aus der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, so dass bei den Honorarfestsetzungen nur minimale Abweichungen zu erwarten sind. Der Gemeinderat hat der Vergabe der Planungsleistungen an das Büro Schirmer entsprechend zugestimmt.
Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
Der Landtag von Baden-Württemberg hat die Gemeindeordnung dahingehend geändert, dass es in Ausnahmefällen möglich ist, virtuelle Sitzungen abzuhalten. Gemeinden die das anwenden wollen, müssen dafür die Hauptsatzung entsprechend ändern. Nunmehr wird in der Michelbacher Hauptsatzung ein diesbezüglicher neuer Paragraf eingefügt sein. Zudem wurden in dem Zuge die Zuständigkeiten des Bürgermeisters der allgemeinen Kostenentwicklung und dem Inflationsverlauf angepasst. So liegt die Bewirtschaftungsbefugnis des Bürgermeisters nunmehr bei 15.000 €. Bisher war sie auf 12.500 € festgesetzt. Außerdem wurde bei der Zuständigkeit in arbeitsrechtlicher Hinsicht eine Anpassung an den aktuellen Tarif vorgenommen.
Die Änderungen der Hauptsatzung und die komplette Neufassung der Hauptsatzung werden im nächsten Amtsblatt dann amtlich bekannt gemacht werden.
Annahme von Spenden
Bei der Gemeinde sind im Dezember drei Spenden in Höhe von insgesamt 650,00 € eingegangen. Bei diesen Spenden kam es jeweils zu keinem Interessenkonflikt. Der Gemeinderat konnte deshalb einer Annahme zustimmen.
Förderung durch das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum
Bürgermeister Dörr konnte in der Sitzung mitteilen, dass für 2 Maßnahmen aus der Gemeinde insgesamt Fördermittel in der Größenordnung von rund 280.000 € durch das Land Baden-Württemberg bewilligt wurden.
Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am 23. Februar 2021 statt.