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Gemeinderatsbericht vom 16.03.2021
icon.crdate30.03.2021
Aus der Arbeit des Gemeinderates
Die Sitzung des Gemeinderates fand am Dienstag, 16. März 2021 statt.
Einvernehmen zu dem Neubau eines Mobilfunkmastes
Die Deutsche Funkturm GmbH aus Stuttgart beabsichtigt, auf dem Grundstück Flst. Nr. 686 in Michelbach an der Bilz die Errichtung eines Mobilfunkmastes. Zu dem Vorhaben hatte die Gemeinde bisher vorsorglich das Einvernehmen versagt, da teilweise noch nicht alle Stellungnahmen der Fachbehörden vorlagen und Rechtsproblematiken noch zu klären waren. Inzwischen hatten sich alle Fachbehörden zu dem Projekt geäußert. Danach ergeben sich aus deren Sicht keinerlei Bedenken. Das Landratsamt Schwäbisch Hall als untere Baurechtsbehörde hat daraufhin die Gemeinde noch einmal aufgefordert, über das Einvernehmen zu entscheiden. Die Aufforderung war mit dem Hinweis verbunden, dass ein Rechtsanspruch auf eine Baugenehmigung besteht, wenn keine öffentlich-rechtlichen Belange entgegenstehen. Nachdem dies jetzt so von allen Fachbehörden bestätigt war, erteilte der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen zu dem Vorhaben.
Behandlung der Petition im Hinblick auf den Bauantrag der Deutschen Funkturm GmbH
Einige Michelbacher Bürgerinnen und Bürger hatten an den Gemeinderat eine Petition gerichtet. Diese hatte zum Inhalt, dass die Gemeinde zu dem Neubau des Mobilfunkmastes das Einvernehmen versagen soll. In der Begründung dafür wurde daraufhin gewiesen, dass Verstöße gegen das Bauordnungsrecht vorliegen könnten, Grenzwerte nicht eingehalten sein könnten und die Versorgung der Gemeinde mit Mobilfunk ausreichend sei. In der Diskussion wurde noch einmal deutlich gemacht, dass diese Punkte nicht Gegenstand des gemeindlichen Einvernehmens sind. Sie sind vielmehr von den zuständigen Fachbehörden bzw. vom Landratsamt Schwäbisch Hall als unterer Baurechtsbehörde zu prüfen. Die Gemeinde kann im Rahmen des gemeindlichen Einvernehmens nur städtebauliche Gründe für ihre Entscheidung zu Grunde legen. Nachdem nunmehr alle Fachbehörden bestätigt hatten, dass gegen öffentlich-rechtliche Belange nicht verstoßen wird, entschied der Gemeinderat, dass der Petition nicht entsprochen werden kann.
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Wegleinsäcker“ in Michelbach an der Bilz
Die Gemeinderäte wurden zu diesem Thema von Vertretern des Vermessungsamtes beim Landratsamt Schwäbisch Hall informiert. Dabei ging es insbesondere darum, wie eine eventuell notwendige Umlegung für das Areal durchgeführt werden kann. Aufgezeigt wurde dabei, wie das Verfahren sich insgesamt gestaltet. Angesprochen wurden auch mögliche Schwierigkeiten und Risiken, die ein solches Verfahren mit sich bringen kann. Beschlossen wurde, nunmehr ein Gespräch mit den betroffenen Grundstückseigentümern, den Vertretern des Vermessungsamtes und der Gemeindeverwaltung zur führen.
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Wohngebiet Am Höhweg II“ in Gschlachtenbretzingen
Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hatte den ursprünglichen Bebauungsplan für nichtig erklärt. Moniert wurde in der Begründung, dass die sich in der Umgebung ergebenden Immissionen nicht ausreichend im Verfahren geprüft und bewertet wurden. Somit ist das Verfahren von Anfang an neu durchzuführen. In dem Plangebiet sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Wohnen und Arbeiten umgesetzt werden kann. Der Gemeinderat hat dazu den Aufstellungsbeschluss gefasst. Dies ist an anderer Stelle in diesem Mitteilungsblatt veröffentlicht.
Sanierung der Rudolf-Then-Halle
Das Architekturbüro Rothacker aus Gschlachtenbretzingen wurde mit der Sanierungsplanung beauftragt. Das Büro hatte bisher schon etliche Vorarbeiten dazu geleistet.
Grünflächen im Gemeindegebiet
Die Gemeinderäte hatten eine Zusammenstellung sämtlicher gemeindlicher Grünflächen erhalten. Ziel ist es jetzt, eine Pflegekonzeption für die Zukunft zu entwickeln. Unter fachlicher Begleitung wird der Bauhofausschuss sich mit der Thematik beschäftigen.
Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am 13. April 2021 statt.