Aktuelles aus dem Gemeinderat: Gemeinde Michelbach an der Bilz

Seitenbereiche

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Michelbach an der Bilz
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Schriftgröße anpassen
  • Vergrößern:Strg + +
  • Standard:Strg + 0
  • Verkleinern:Strg + -
Michelbach
Michelbach
Michelbach
Jahreszeit wählen

Hauptbereich

Gemeinderatsbericht vom 16.03.2021

icon.crdate30.03.2021

Aus der Arbeit des Gemeinderates

Die Sitzung des Gemeinderates fand am Dienstag, 16. März 2021 statt.

Einvernehmen zu dem Neubau eines Mobilfunkmastes
Die Deutsche Funkturm GmbH aus Stuttgart beabsichtigt, auf dem Grundstück Flst. Nr. 686 in Michelbach an der Bilz die Errichtung eines Mobilfunkmastes. Zu dem Vorhaben hatte die Gemeinde bisher vorsorglich das Einvernehmen versagt, da teilweise noch nicht alle Stellungnahmen der Fachbehörden vorlagen und Rechtsproblematiken noch zu klären waren. Inzwischen hatten sich alle Fachbehörden zu dem Projekt geäußert. Danach ergeben sich aus deren Sicht keinerlei Bedenken. Das Landratsamt Schwäbisch Hall als untere Baurechtsbehörde hat daraufhin die Gemeinde noch einmal aufgefordert, über das Einvernehmen zu entscheiden. Die Aufforderung war mit dem Hinweis verbunden, dass ein Rechtsanspruch auf eine Baugenehmigung besteht, wenn keine öffentlich-rechtlichen Belange entgegenstehen. Nachdem dies jetzt so von allen Fachbehörden bestätigt war, erteilte der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen zu dem Vorhaben.

Behandlung der Petition im Hinblick auf den Bauantrag der Deutschen Funkturm GmbH
Einige Michelbacher Bürgerinnen und Bürger hatten an den Gemeinderat eine Petition gerichtet. Diese hatte zum Inhalt, dass die Gemeinde zu dem Neubau des Mobilfunkmastes das Einvernehmen versagen soll. In der Begründung dafür wurde daraufhin gewiesen, dass Verstöße gegen das Bauordnungsrecht vorliegen könnten, Grenzwerte nicht eingehalten sein könnten und die Versorgung der Gemeinde mit Mobilfunk ausreichend sei. In der Diskussion wurde noch einmal deutlich gemacht, dass diese Punkte nicht Gegenstand des gemeindlichen Einvernehmens sind. Sie sind vielmehr von den zuständigen Fachbehörden bzw. vom Landratsamt Schwäbisch Hall als unterer Baurechtsbehörde zu prüfen. Die Gemeinde kann im Rahmen des gemeindlichen Einvernehmens nur städtebauliche Gründe für ihre Entscheidung zu Grunde legen. Nachdem nunmehr alle Fachbehörden bestätigt hatten, dass gegen öffentlich-rechtliche Belange nicht verstoßen wird, entschied der Gemeinderat, dass der Petition nicht entsprochen werden kann.
 
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Wegleinsäcker“ in Michelbach an der Bilz
Die Gemeinderäte wurden zu diesem Thema von Vertretern des Vermessungsamtes beim Landratsamt Schwäbisch Hall informiert. Dabei ging es insbesondere darum, wie eine eventuell notwendige Umlegung für das Areal durchgeführt werden kann. Aufgezeigt wurde dabei, wie das Verfahren sich insgesamt gestaltet. Angesprochen wurden auch mögliche Schwierigkeiten und Risiken, die ein solches Verfahren mit sich bringen kann. Beschlossen wurde, nunmehr ein Gespräch mit den betroffenen Grundstückseigentümern, den Vertretern des Vermessungsamtes und der Gemeindeverwaltung zur führen.

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Wohngebiet Am Höhweg II“ in Gschlachtenbretzingen

Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hatte den ursprünglichen Bebauungsplan für nichtig erklärt. Moniert wurde in der Begründung, dass die sich in der Umgebung ergebenden Immissionen nicht ausreichend im Verfahren geprüft und bewertet wurden. Somit ist das Verfahren von Anfang an neu durchzuführen. In dem Plangebiet sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Wohnen und Arbeiten umgesetzt werden kann. Der Gemeinderat hat dazu den Aufstellungsbeschluss gefasst. Dies ist an anderer Stelle in diesem Mitteilungsblatt veröffentlicht.

Sanierung der Rudolf-Then-Halle
Das Architekturbüro Rothacker aus Gschlachtenbretzingen wurde mit der Sanierungsplanung beauftragt. Das Büro hatte bisher schon etliche Vorarbeiten dazu geleistet.

Grünflächen im Gemeindegebiet
Die Gemeinderäte hatten eine Zusammenstellung sämtlicher gemeindlicher Grünflächen erhalten. Ziel ist es jetzt, eine Pflegekonzeption für die Zukunft zu entwickeln. Unter fachlicher Begleitung wird der Bauhofausschuss sich mit der Thematik beschäftigen.

Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am 13. April 2021 statt.