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Gemeinderatsbericht
icon.crdate11.07.2023
vom 27.06.2023
Aus der Arbeit des Gemeinderats
Die Sitzung des Gemeinderats fand am Dienstag, 27.06.2023, statt.
Photovoltaikanlage auf dem Kindergarten in Gschlachtenbretzingen
Im Hinblick auf die immer größer werdende Bedeutung der Nutzung regenerativer Energien wurde im Gemeinderat bereits vor einiger Zeit darüber diskutiert, auf dem Dach des neu- bzw. umgebauten Gebäudes eine solche Anlage zu installieren. Die Gemeinde hat sich dabei vom Energiezentrum des Landkreises Schwäbisch Hall aus Wolpertshausen beraten lassen. Von dort aus wurden Berechnungen im Hinblick auf die Kohlendioxideinsparung sowie die Eigenstromnutzung vorgenommen. So kann die Wirtschaftlichkeit entsprechend dann auch dargestellt werden. Bei der Planung der Rohbauarbeiten wurde die Anlage bereits berücksichtigt. Die Gemeinderäte haben sich dafür entschieden, eine Photovoltaikanlage mit 10 Kw-Peak und eine Anlage mit 20 Kw-Peak dort zu installieren. Die Anlage mit 10 Kw-Peak wird zur Eigenstromnutzung herangezogen. Beide Anlagen lassen sich für die Gemeinde wirtschaftlich positiv darstellen.
Beschaffung eines Einsatzleitfahrzeuges für die Freiwillige Feuer in Michelbach an der Bilz
Die Lieferleistungen waren getrennt nach Fahrgestell und Ausbau sowie Beladung ausgeschrieben. Insgesamt sind zwei Angebote eingegangen. Unter Beteiligung des Feuerwehrausschusses wurde das wirtschaftlichste Angebot für die Freiwillige Feuerwehr und die Gemeinde ermittelt. Die Vergabe erfolgt durch Beschluss des Gemeinderates an die Firma Barth aus Fellbach für das Fahrgestell und den Ausbau zum Preis von 182.206,85 EUR. Die Firma erhält auch den Auftrag für die Beladung zum Preis von 18.804,98 EUR. Die Gemeinderäte haben der damit verbundenen überplanmäßigen Auszahlung im Hinblick auf den Haushaltsplan zugestimmt.
Bebauungsplan „Straßenäcker“ in Michelbach an der Bilz
Melanie Eisner vom Planungsbüro Klärle stelle im Gremium die aktuellen Planinhalte vor. Die Planunterlagen waren im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ausgelegt. Zudem wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. In der Sitzung wurden die eingegangenen Stellungnahmen erörtert. Unter anderem musste von Seiten der Gemeinde im Verfahren jetzt noch ein Blendgutachten im Hinblick auf den westlich benachbarten Solarpark vorgelegt werden. Negative Auswirkungen auf den Bereich Straßenäcker werden durch dieses Gutachten ausgeschlossen. Zudem waren Untersuchungen und gutachterliche Stellungnahmen in Hinblick auf naturschutzfachliche und naturschutzrechtliche Angelegenheiten notwendig. Die Gemeinderäte haben den Abwägungen, wie sie vom Planungsbüro Klärle und der Gemeindeverwaltung vorgeschlagen waren, zugestimmt. Der Planentwurf wurde durch Beschluss festgestellt. Das Verfahren geht jetzt im Hinblick auf die Beteiligung in die zweite Runde. Es erfolgt noch einmal eine öffentliche Auslegung. Zudem werden abermals die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Die dazugehörige amtliche Bekanntmachung erfolgt in dieser Ausgabe des Amtsblattes.
Bebauungsplan „Wohngebiet Am Höhweg II“ in Gschlachtenbretzingen
Der Gemeinderat hat dazu den Satzungsbeschluss gefasst. Aufgrund eines Gutachtens, das im Zuge des Verfahrens erstellt wurde, ergab sich die Notwendigkeit, gegenüber einer angrenzenden Gaststätte den Bereich durch eine Lärmschutzwand abzuschirmen. Die Lärmschutzwand ist inzwischen errichtet, sodass der Satzungsbeschluss nunmehr erfolgen konnte. Die öffentliche Bekanntmachung wird in einer der nächsten Ausgaben des Amtsblattes erscheinen.
Änderung im Hinblick auf die Fortschreibung 7D des Flächennutzungsplanes
Diese Teiländerung betrifft lediglich Flächen auf Gemarkung der Stadt Schwäbisch Hall. Im Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall haben die zwei Vertreter der Gemeinde ein sogenanntes imperatives Mandat. Dies bedeutet, dass der Gemeinderat durch Beschluss das Abstimmverhalten festlegt. In dem Fall wird im Bereich Sonnenrain in Hessental eine weitere Fläche im Flächennutzungsplan für Mischbebauung festgelegt. Im Gegenzug wird aufgrund der einzuhaltenden Flächenbilanz im Bereich Grundwiesenweg in Hessental eine Wohnbaufläche in Grünfläche umgewandelt. Auch dazu waren im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen eingegangen. Die Gemeinderäte haben den Abwägungsvorschlägen zugestimmt. Außerdem wurde beschlossen, dass nach Feststellung des Planentwurfs jetzt die öffentliche Auslegung erfolgen kann. Die beiden Vertreter der Gemeinde im Gemeinsamen Ausschuss wurden beauftragt, entsprechend abzustimmen.
9. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall
Das Regierungspräsidium Stuttgart als Genehmigungsbehörde für diesen Flächennutzungsplan hat gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft klar gemacht, dass aufgrund von mehreren formalen und inhaltlichen Fehlern für diese Fortschreibung keine Genehmigung in Aussicht gestellt werden kann. Für die Heilung von Fehlern sieht das Baugesetzbuch ein sogenanntes ergänzendes Verfahren vor. Dadurch wird noch einmal eine öffentliche Auslegung vorgenommen. Zudem werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Der Gemeinderat hat den Planentwurf entsprechend gebilligt. Die Vertreter im Gemeinsamen Ausschuss der Gemeinde wurden beauftragt entsprechend abzustimmen.
Feststellung des Jahresabschlusses für 2022
In der Ergebnisrechnung ergab sich für die Gemeinde ein Wert von 1.283.359,46 EUR. In der Finanzrechnung lag der Endbestand der Zahlungsmittel bei 1.266.130,85 EUR. Der Bilanz-Gesamtertrag liegt bei 39.838,62 EUR.
Die Gemeinde konnte insgesamt eine Nettoinvestitionsrate von 1.520.954,05 EUR erwirtschaften. Der Schuldenstand zum Ende des Jahres 2022 liegt bei knapp 200.000,00 EUR. Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von rund 55,00 EUR. Wesentliche Verbesserungen gegenüber dem Planansatz ergaben sich für die Gemeinde bei den Steuereinnahmen sowie beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer. Mehreinnahmen gab es auch bei den Schlüsselzuweisungen vom Land Baden-Württemberg. Mehrausgaben waren im investiven Bereich zu registrieren. Einsparungen konnte die Gemeinde bei den Personalaufwendungen, bei der Gebäudeunterhaltung, bei der Gebäudebewirtschaftung sowie bei den Geschäftsaufwendungen erzielen.
Kindertagesbetreuung der Gemeinde
Mit Einführung der Kleinkindbetreuung vor etlichen Jahren, war nicht absehbar, wie dieses Angebot angenommen wird. Deshalb hatte die Gemeinde die Möglichkeit aufgenommen, zwischen einer Betreuung von drei und fünf Tagen pro Woche zu wählen. Da inzwischen die Gemeinde nicht mehr für die Kleinkindbetreuung werben muss und der Fachkräftemangel Änderungen erfordert, wird nunmehr ab dem neuen Kindergartenjahr die Möglichkeit einer Dreitagesbetreuung im Kleinkindbereich nicht mehr möglich sein. Für Eltern, deren Kinder bisher dieses Angebot in Anspruch nehmen, gilt ein Bestandsschutz. Der Gemeinsame Ausschuss für Kinderbetreuung hatte dem auch so bereits im Vorfeld zugestimmt. Möglich sind jedoch Sharing-Varianten, bei denen sich Eltern für die Wochentage zusammenfinden.
Im Hinblick auf die Elternbeiträge werden die Gebühren für die Betreuung im Kindergarten in Bezug auf die sogenannten verlängerten Öffnungszeiten entsprechend den Landesrichtsätzen angepasst. Dies bedeutet eine Erhöhung um rund 8,5 Prozent. Zudem kommt es auch zu einer Erhöhung der Gebühren im Kleinkindbereich. Hier erhebt die Gemeinde noch nicht die Gebühren in der Höhe, wie sie in den Landesrichtsätzen entsprechen. Dies soll erst ab dem Kindergartenjahr 2024/2025 gelten. Anpassungen gibt es auch bei den Gebühren der Kernzeitenbetreuung für die Grundschule. Die monatliche Gebühr beträgt ab dem neuen Kindergartenjahr 60,00 EUR. Erhöhungen gibt es auch bei den Ferienbetreuungsangeboten.
Die Gebühren werden in einer Zusammenstellung in einer der nächsten Amtsblätter vollumfänglich veröffentlicht.
Neubesetzung des Bürgerstiftungsrates „Kind, Kultur und Sport in Michelbach an der Bilz“
Nach dem Ausscheiden von Marissa Ebert als Gemeinderätin war dieses Ehrenamt neu zu besetzen. Der Gemeinderat hat dafür das Gemeinderatsmitglied Sebastian Hertweck gewählt.
Vergabe von Bauleistungen für den Umbau und die Modernisierung der Rudolf-Then-Halle
Um zeitliche Verzögerungen bei der Baumaßnahme zu verhindern, mussten zwei Gewerke unverzüglich beschränkt ausgeschrieben werden. Deren Vergabe war dann auch dringend erforderlich. Vergeben wurde im Rahmen einer Eilentscheidung durch Bürgermeister Dörr. Die Gemeinderäte haben die beiden Eilentscheidungen zur Kenntnis genommen.
Bausachen
Der Gemeinderat hat zu einem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Die nächste Sitzung des Gemeinderats findet am Dienstag, 18.07.2023 statt.